Der Entwurf eines Transparenz-Gesetzes, welches noch im September im Landtag verabschiedet werden soll, sieht vor, dass sämtliche Bezüge von Aufsichtsräten in öffentlichen Betrieben zu veröffentlichen sind. Die Allgemeinheit habe einen Anspruch darauf, zu erfahren, wofür die von ihr stammenden Mittel eingesetzt würden, so Finanzminister Linssen (die Presse berichtete).
„Es ist bedauerlich, dass öffentliche Betriebe nicht von selbst das gewünschte Maß an Transparenz generieren und überhaupt ein Gesetz auf den Weg gebracht werden muss“ so Adrian Ziomek, Mitglied des geschäftsführenden Kreisvorstandes der CDU Münster. Denn dominiert würden die Aufsichtsräte ohnehin von Politikern. Und hier sei auch der Schwerpunkt zu sehen: „Durch die Offenlegung derartiger Bezüge kann Misstrauen und Vorurteilen gegenüber der Politik entgegengewirkt werden“.
Ein noch wichtigerer Aspekt in diesem Zusammenhang sei allerdings die Fachkunde der Aufsichtsräte. „Thematisiert wird nur die Vergütung der Aufsichtstätigkeit, welche Qualität an Aufsicht dem entgegensteht oder zu erwarten ist, fehlt in der Diskussion“ so Ziomek.
Neben der Vergütung sei vielmehr auch die notwendige Fachkunde zu dokumentieren und bei der Besetzung zu berücksichtigen. „Um ein Auto zu fahren bedarf es eines Führerscheins, um ein Unternehmen zu beaufsichtigen Rechnungslegungskenntnisse“. Ein Antrag im Kreisvorstand der CDU Münster ist bereits eingebracht


